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Teilnahmebedingungen

 

LG FCI- Qualifikationsprüfung:  (Quelle: Homepage LG Westf.)

Teilnahmeberechtigt sind nur SV- Mitglieder mit im Zuchtbuch eingetragenen Deutschen Schäferhunden. Ist der Eigentümer des Hundes nicht der Hundeführer, so muss auch für diesen die Mitgliedschaft in einem VDH Mitgliedsverein nachgewiesen werden.
Für die Qualifikation zu SV FCI Bundesqualifikation müssen die Hunde zuchttauglich sein, also mind. die Zuchtbewertung "GUT" nachweisen können.
Vorgeführt wird in IPO 3. Teilnahmeberechtigt sind SV- Mitglieder mit Deutschen Schäferhunden. Der Teilnehmer muss innerhalb des Zeitraums zwischen Bundessiegerprüfung des Vorjahres und Meldeschluss eine bestandene SchH/VPG/IPO 3- Prüfung mit der Note "Sehr Gut" nachweisen können.


Für die Anmeldung sind die LG- eigenen Vordrucke zu verwenden. Die Formulare können von der Homepage der LG Westfalen „LG Service - Archiv - Downloads“ abgerufen werden, oder direkt hier: [Keine Beschreibung eingegeben]    Die Meldung erfolgt über die zuständige Ortsgruppe.


Es gilt weiter die Festlegung, dass sich die 7 Erstplatzierten der LG FCI Qualifikation ohne weitere Prüfung für die LGA qualifizieren. Voraussetzung ist die mit SG bestandene Prüfung und mind. 90 Punkte im Schutzdienst.

 

Stand: 24.01.2010